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Regelung bei Krankheit

Bei Krankheiten rufen Sie bitte in der Kita an und melden ihr Kind ab.


Bei ansteckenden Krankheiten (nach dem Infektionsschutzgesetz) muss die Kita-Leitung informiert werden. Zur Wiederaufnahme ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Wir informieren Sie gern.

 

Vor der Aufnahme ihres Kindes in die Einrichtung, weisen Sie uns bitte anhand des Impfausweises nach, ob ihr Kind gegen Masern (Pflicht!) geimpft ist.

Krank