Elternpost

2.Mai.2022

Liebe Eltern,

das Ministerium möchte sich herzlich für die Kraft und das Verständnis in den letzten zwei Jahren bedanken. Auch wir als Kita-Team tun weiterhin das möglichste, um die Zeit so gut wie es geht zu überstehen und danken vorab für ihr Verständnis.

 

Das Ministerium, sowie der Altmarkkreis Salzwedel, hat nun folgende Regelungen zur Quarantäne ab dem 17.02.2022 festeglegt:

 

  • Positiv getestete Personen dürfen die Kitas und Tagespflegestellen nicht betreten.
  • Folgende Kontaktpersonen eines Corona-Infizierten müssen nicht mehr in Quarantäne:
    •  Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung) 
    • Frisch Geimpfte: Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung
    • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests 
    • Geimpfte Genesene
  • (...) Quarantänepflicht besteht für Kontaktpersonen der aktuell Infizierten (z.B. Kita-Kind) im selben Haushalt leben, z.B. Geschwisterkinder werden sofort nach Hause geschickt.
  • Es müssen nunmehr nicht mehr automatisch alle anderen Kinder und Erzieherinnen in den Kohorten der Kita in Quarantäne. ABER. alle, die weiter die Kita besuchen dürfen oder als Erzieherinnen betreten (auch Geboosterte bzw. Genesene) müssen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen getestet werden/sich testen. Diese Tests werden von den Kitas / Kindertagespflegestellen den Eltern und den Beschäftigten zur Verfügung gestellt.
  • Sie als Eltern müssen der Kita / der Kindertagespflegeperson schriftlich und an jedem Tag die negativen Testergebnisse bestätigen.
  • Die Teilnahme an dieser Teststrategie ist nicht verbindlich; Sie als Eltern können sich auch dagegen entscheiden und dies Ihrer Kita / Kindertagespflegeperson mitteilen. In diesem Fall meldet die Kita / Kindertagespflegeperson dem Gesundheitsamt die betroffenen Kinder, die engen Kontakt mit der infizierten Person hatten und das Gesundheitsamt spricht eine Quarantäne für die Dauer von 5 Tagen aus.
  • Vor Rückkehr dieses dann unter Quarantäne gestellten Kindes in die Kita / Tagespflegestelle ist frühestens am 5. Tag ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis erforderlich, das durch Sie, als Eltern, bestätigt werden muss.
  • Kinder bzw. Beschäftigte, die innerhalb von 7 Tagen nach dem Auftreten eines Infektionsfalles in einer Kita / Tagespflegestelle Erkältungssymptome entwickeln, müssen umgehend einmalig einen zertifizierten negativen Antigentest oder negativen PCR-Test vorweisen, um die Kita weiter besuchen zu dürfen.
  • Den Beschäftigten wird empfohlen, nach Auftreten eines Infektionsfalles 5 Tage eine FFP2-Maske zu tragen.

Die Gesundheitsämter können je nach Infektionsgeschehen vor Ort, abweichende Regelungen erlassen. Dies gilt insbesondere bei einem größeren Ausbruchsgeschehen (ab etwa 20% positiv getesteter Kinder in einer KiTa-Gruppe). Den vollständigen Erlass, der auch lsolierungsregelungen enthält, finden Sie unter „Quarantäne und Isolation" unter www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/qesundheit/aktuell/coronavirus.

 

Wir hoffen das Beste und auf eine gute Zusammenarbeit.

Liebe Grüße

ihr Waldspatzen-Team.

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Liebe Eltern,

 

unsere Einrichtung läuft unter dem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Im Erlass vom 20.12.2021 erläutert das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalts folgendes:

 

Umgang mit Erkältungssymptomen:
Beim Umgang mit Erkältungssymptomen gilt die Erlasslage, d.h., Kinder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion, die Symptome darunter auch eine leichte, banale Erkältung aufweisen, dürfen die Einrichtung nicht besuchen.,
Abweichend davon darf das Kind die Einrichtung besuchen, wenn es durch die Eltern getestet wurde und ein negatives Ergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung, die den Besuch ermöglicht, vorliegt. Solange die Symptome nicht abgeklungen sind, ist an drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen das Kind die Kita besucht, eine Testung durchzuführen. Die Testung ist durch die Eltern vor Ort vorzunehmen. Lehnen die Eltern eine Testung ab, so ist ihnen eine ärztliche Abklärung dringend nahezulegen, damit das Kind die Einrichtung weiterhin besuchen darf.


Für Kinder, die genesen sind bzw. perspektivisch geimpft sein werden und für die ein Impf-/Genesenennachweis vorliegt, wird bei Erkältungssymptomen eine Testung dringend empfohlen, da Infektionen auch bei genesenen oder geimpften Personen im engen Kontakt mit anderen Personen möglich sind

 

 

Liebe Grüße

Ihr Waldspatzen-Team.